Ein Student äußerte sich auf Twitter sehr negativ über die staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Seine Großmutter musste ihren 90. Geburtstag ohne Besuch im Pflegeheim verbringen, was den Studenten zu der Aussage veranlasste. Sein Tweet wurde jedoch Anlass für eine Untersuchung durch den Staatsschutz in Düsseldorf, welche auf einen anonymen Hinweis zurückging.
Fakten zum Fall:
- Tatbestand: Der Vorwurf lautete „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“.
- Strafmaß: Das zuständige Amtsgericht München verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro.
Juristischer Kontext:
- Vergleichbare Urteile: Frühere Gerichtsurteile belegen, dass auch kreative Bezeichnungen wie „frischgestrichene Coca-Cola Bude“ oder „käufliche Saustall“ als strafbare Beleidigung des Staates galten.
- Einspruchsmöglichkeit: Der Student hat die Option, Einspruch zu erheben.
- Beurteilung des Falles: Maßgeblich für die Bewertung, ob eine Staatsschmähung vorliegt, ist der Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Bürokratischer Ablauf:
- Aktenverkehr: Trotz der Möglichkeit, den Fall wegen Geringfügigkeit einzustellen, fand eine umfangreiche Aktenerstellung und -versendung zwischen Düsseldorf und München statt.
Die Bewertung des Falles hängt stark davon ab, ob die Äußerung als persönliche Meinung zu einer spezifischen Situation betrachtet werden kann. Obwohl der Unmut des Studenten als Angriff auf eine einzelne Maßnahme und nicht auf die Staatsordnung im Ganzen interpretiert werden könnte, bleibt abzuwarten, wie die juristische Beurteilung letzten Endes ausfällt.